Ihr Recht bei Unfall

  • Reparatur Ihres Wagens in einer Werkstatt Ihrer Wahl
  • Beauftragung eines freien Sachverständigen Ihres Vertrauens (ab 750 € Reparaturwert)
  • Ersatz Ihres Schadens in der Ihnen zustehenden Höhe
  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten
    ◦Reparaturkosten,
    ◦Mietwagenkosten,
    ◦Taxikosten,
    ◦beschädigte Kleidung und Gegenstände,
    ◦An- und Abmeldekosten
  • Entschädigung des Verdienstausfalles und/oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt
  • und: Sie haben das Recht, sich sofort einen Anwalt zu nehmen, der dies alles für Sie regelt.


Und die Kosten?

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, ist in einer solchen Situation von vorneherein auf der „sicheren Seite". Aber unabhängig davon: Bei einem Verkehrsunfall ist der gegnerische Haftpflichtversicherer stets verpflichtet, im Rahmen der Haftung auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten mit zu übernehmen.

 

Richtiges Verhalten ist entscheidend

Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung. Dabei geht es um Ihr Geld.

 

  • Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, so rufen Sie die Polizei und versuchen Sie eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu erreichen.
  • Vielfach ist das nicht möglich. Sichern Sie dann unmittelbar nach dem Unfall Beweise, insbesondere durch Feststellung von Zeugen, Fotos oder Zeichnungen vom Unfallort.
  • Nicht einschüchtern lassen - keine spontanen Schuldbekenntnisse. Sie gefährden sonst nicht nur eigene Ansprüche, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
  • Nehmen Sie keine Angebote von „Unfallhelfern" an, bevor Sie sich von einem Anwalt fachkundig haben beraten lassen.


Anwaltliche Beratung nach dem Unfall

Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Nehmen Sie deshalb umgehend mit einem im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Kontakt auf, damit die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig gestellt werden.

 

Ein Anwalt wird Sie beraten, ob:

 

  • Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eventuell eine Mithaftung droht.
  • ein Gutachter beauftragt werden muss.
  • die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist.
  • die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten (Totalschaden) gleichwohl noch reparieren zu lassen.


Nur eine genaue Kenntnis der dem Geschädigten zustehende Ansprüche und ihrer rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung im Verkehrsrecht bietet Gewähr, dass der Schaden nicht durch falsche Entscheidungen vergrößert wird.

 

 

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, D-10179 Berlin

susanne hammann

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