Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen rund um den Verkehrsunfall.
Die Unfallabwicklung gestaltet sich für den Betroffenen vielfach mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei und der Werkstatt führt zu erheblichen zeitlichen Mehrbelastungen. Gerade Zeit als kostbarstes Gut der heutigen Zeit wird aber noch immer nicht entschädigt ! Im Rahmen der vorgerichtlichen Abwicklung können durch mich entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden.
Vorteile für den Unfallgeschädigten
Im Schadensfall sorge ich dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Kontrolle des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale - ohne Aufwand Ihrerseits!
Vorteile für Autohäuser/ Reparaturbetriebe
Die Schadensabwicklung durch einen Anwalt bedeutet für das betreuende und reparierende Autohaus eine erhebliche Entlastung der meist mit der Unfallabwicklung betrauten Servicemeister und Bürokräfte. Hier ist eine enge Kooperation sinnvoll, da die anfallende Korrespondenz nach der Unfallaufnahme vollständig über mich geführt werden kann. In der Regel beschleunigt sich die Auszahlung der Schadensbeträge. Zu beachten ist, dass ich bei Vertretung des Geschädigten in der Lage bin, die häufig von der Versicherung gekürzten Mietwagenkosten für das Autohaus kostenlos einzufordern bzw. einzuklagen. Zudem ist die durch das Autohaus vermittelte kompetente Schadensabwicklung durch mich zum Nutzen Ihres Kunden ein entscheidendes Plus in der Kundenzufriedenheit.
Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglichst früh erfolgen. Die Anwaltskosten gehören zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadensposition.


